AGB Denkkraft

1. Geltungsbereich

Denkkraft- die Werbeagentur, vertreten durch Inhaberin Katrin Meyer, erbringt ausschließlich Leistungen und Lieferung auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen.


2. Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang/Vertragsleistungen

soweit nicht anderes vereinbart oder im Angebot aufgeführt ist, sind Angebote von Denkkraft frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Abschlagsrechnung durch Denkkraft zustande. Denkkraft kann die geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte erbringen lassen.

3. Urheber und Nutzungsrechte

3.1 Jeder an Denkkraft erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist, insbesondere für den Verkauf von Waren sowie für künstlerische oder sonstige Dienst- und Werkleistungen (es gelten die Bestimmungen §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB). Sie gelten ferner für alle künftigen Folgegeschäfte, auch solche, die mündlich, insbesondere telefonisch geschlossen werden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

3.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen von Denkkraft gelten als persönliche geistige Schöpfung des Urheberrechtsgesetzes.

3.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist nicht zulässig.

3.4 Mit der Zahlung des Nutzungshonorares erwirbt der/die Auftraggeber/in das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (einfaches Nutzungsrecht). Geliefert wird in einem geschlossen Datei Format wie PDF oder/und JPG.

3.5 Wir räumen den Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.

3.6 Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 3.5 beschrieben ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.

3.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies eindeutig vereinbart worden ist.


4. Zusammenarbeit mit den Kunden

4.1 Mitwirkungspflicht des Kunden
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Denkkraft im Rahmen der Vertragsdurchführung
(­Bild-, Ton-, Text-, Daten- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Werbeagentur umgehend und in einer gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Form zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Denkkraft die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Dabei sichert er zu, dass ihm die erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien zustehen. Bei etwaiger Schutzrechtsverletzung aufgrund der Nutzung der von ihm der Werbeagentur Denkkraft überlassenen Materialien hat der Kunde Denkkraft auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Denkkraft unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Änderungswünsche
Berücksichtigt Denkkraft Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten entsprechend der Stunden- bzw. Tagessätze gemäß Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.


5. Vergütung

5.1. Entwürfe und Umsetzungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar (inkl. 3 Entwürfen)
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)

5.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Umsetzungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright.

5.3. Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Denkkraft für den/die Auftraggeber/in erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


6. Fälligkeit der Vergütung

6.1. Abschlagsraten
Die Vergütung ist in 1, 2 oder 3 Abschlagsraten (je nach Auftragsvolumen) fällig, diese werden in der Auftragsbestätigung terminlich festgehalten.

6.2 Vergütung bei Druckmedien
Druckkosten sind immer voraus zu zahlen.

6.3 Gesamtbetrag
Die Vergütung des Gesamtbetrages ist bereits zu Projektbeginn (Skonto 2%) fällig.

6.4 Rechnung
Die Vergütung erfolgt nur, wenn Denkkraft nicht in Vorleistung gehen muss. Das Zahlungsziel sind 5 Tage nach Endabnahme.

6.5.Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung von Denkkraft ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6.6. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.